Aktuelles

07.12.2022

Alle Jahre wieder... Ihr Versicherungskurzcheck

"Nichts ist beständiger als der Wandel." 
(Heraklit von Ephesos (520-460v.u.Z.), vorsokratischer Philosaph)

So alt diese Aussage auch sein mag - sie hat immer noch Bestand! Auf dem Laufenden zu bleiben ist wichtig und erleichtert Ihnen und uns einen guten Überblick zu haben. Deshalb raten wir Ihnen "Bleiben Sie aktuell!" und mit unserem Versicherungskurzcheck gelingt Ihnen das ganz einfach! Über den folgenden Link können Sie uns auch ganz einfach und schnell Änderungen Ihrer persönlichen Situation mitteilen - egal ob sich Ihre Adresse ändert, Sie geheiratet haben, ein Kind unterwegs ist oder sich Ihre Bankverbindung ändert. Gerne unterstützen wir Sie und kümmern uns darum, dass die Änderungen rechtzeitig weiter gegeben werden.

Versicherungskurzcheck

Wir freuen uns, wenn wir Sie unkompliziert bei Ihren Versicherungsangelegenheiten unterstützen können. 

Über den QR Code kommen Sie ebenfalls zu unserem Kurzcheck 


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24.06.2022

THG Prämie für Elektroautos - Was ist das?

Geld verdienen mit Elektrofahrzeuge – egal ob Privatperson oder Unternehmer

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Um das Ziel zu erreichen,
hat der Bundestag verschiedene Maßnahmen festgelegt. Im Verkehrssektor müssen
Mineralölunternehmen seit 2015 eine Quote für CO₂-Einsparungen erfüllen, die
sogenannte #Treibhausgasminderungsquote
(die THG-Quote). Das Ziel: klimaschonende Mobilität günstiger und attraktiver
machen.

Die THG-Quote steigt von Jahr zu Jahr: Wenn es zurzeit
7 % sind, müssen Kraftstoffanbieter*innen im Jahr 2030 bereits 25 %
CO₂-Einsparungen nachweisen. Schafft ein Unternehmen es nicht, die gesetzlichen
Vorgaben zu erfüllen, muss es entweder eine Strafe zahlen oder die
Emissionsrechte nachkaufen.

Wir stellen Ihnen heute gerne eine Information der Allianz zur
Verfügung. Über diesen Link finden Sie weitere Infos zu dem Thema. https://www.allianz.de/business/kfz-versicherung/thg-quote-unternehmen/

Oder schreiben Sie uns
einfach eine Mail an
info@denovo.de


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09.07.2020

Aktienfonds statt Kopfkissen

Unter dieser Headline ist heute ein Artikel des deutschen Fondsverbandes BVI erschienen, der auf die Anlageklasse "Kopfkissen" aufmerksam macht. Der Artikel ist im Rahmen der Serie "Finanzwissen für alle" erschienen und hier heißt es wie folgt:

Frankfurt, 8. Juli 2020. Hartnäckig hält sich die Meinung, dass Geld unter dem Kopfkissen sicherer ist als eine Geldanlage an den Aktienmärkten. Dabei vergisst der Sparer die Inflation. Die Teuerungsraten führen dazu, dass Bargeld mit den Jahren an Wert verliert. Auch die Zinsen auf dem Sparkonto reichen derzeit nicht aus, die Inflationsrate auszugleichen. Um die Ersparnisse vor einem weiteren Geldverlust zu schützen, sind Anleger gut beraten, einen Teil der Ersparnisse in Aktien anzulegen, statt diese unter dem Kopfkissen zu verstecken, rät die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften.
Sachwerte wie Immobilien oder auch Aktien bieten im Unterschied zu niedrig verzinslichen Anlageformen die Chance auf Vermögenserhalt. Aktiengesellschaften besitzen beispielsweise Grundstücke, Produktionsanlagen und Bürogebäude. Neben dem Sachwertcharakter der Aktie profitieren Aktionäre und auch Besitzer von Aktienfondsanteilen vom Wachstum der Unternehmen. Kursgewinne und Dividendenzahlungen können die Ersparnisse vor der Inflation schützen.
Zwar trauen es sich nur wenige Sparer zu, Unternehmen und Märkte zu analysieren, um die besten Aktien für ihre Depots zu wählen. Das ist aber eine Stärke von Fondsmanagern. Sie suchen nach Kriterien wie Bilanzkennzahlen und der Bewertung des Geschäftsmodells die geeigneten Unternehmen für das Portfolio aus.
Das zeigt der Rückblick auf die Wertentwicklung von Sparplänen auf Fonds, die weltweit in Aktien investieren. Anleger, die in den zurückliegenden 25 Jahren beispielsweise monatlich 100 Euro in globale Aktienfonds investiert haben, zahlten insgesamt 30.000 Euro ein. Der Sparplan brachte ihnen per Ende März 2020 im Mittel rund 57.406 Euro ein. Das entspricht einer Wertentwicklung von durchschnittlich 4,8 Prozent im Jahr.
Wie hoch die Aktienquote im Portfolio ausfallen kann, sollten Sparer zusammen mit ihrem Anlageberater entsprechend ihrer Risikobereitschaft festlegen.
Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI hier.

Wir freuen uns, Ihnen auf Ihre Wünsche ausgerichtete Möglichkeiten vorstellen zu können. Ob Nachhaltigkeit, langfristiger Vermögensaufbau, oder Vermögenssicherung in Ihrem Fokus stehen, wir haben passende Lösungen, die wir Ihnen gerne einfach und verständlich erklären können! Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular

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01.07.2020

Unser Newsletter Juli 2020 ist da!

Diesmal geht es um kleine und große Kinder und deren (Geld-)Bedarf, Schlüsseltresore und die möglichen Folgen für den Versicherungsschutz des Hausrates und um das Thema "Rundum sicher radeln".

Wir sind sicher, dass wir wieder eine schöne Auswahl an interessanten Themen gefunden haben. Lesen Sie selbst! :-)

Für Kritik oder Anregungen sind wir jederzeit offen - wir freuen uns auf Ihr Feedback. 


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24.03.2020

#stayHome - wir sind dennoch für Sie da

Die Welt steht Kopf und die Corona-Krise zeigt uns neue Wege auf! 
Doch wir sind auch in dieser außergewöhnlichen Zeit weiterhin in gewohnter Weise für Sie da - nur manchmal vielleicht auf einem anderen Weg.
Sie erreichen uns über folgende Kanäle:
  • in gewohnter Weise per E-Mail über info@denovo.de oder die Ihnen bekannte Mailadresse
  • selbstverständlich per Telefon (ggf. wird Ihr Anruf an Ihren gewünschten Ansprechpartner ins Homeoffice weiter geleitet)
  • auch per Fax
  • oder den klassischen Weg per Post

Wenn Sie eine Beratung wünschen, oder Informationen benötigen so sind wir auch technisch hier für Sie bereit. Wir können - ohne dass Sie erst ein Programm installieren müssen - mit Ihnen online in Kontakt treten und Ihnen über ein einfaches, aber effizientes online Tool alles zeigen, was wir sonst persönlich auch tun würden.

Also KEINE ANGST - wir sind für Sie da - auch in diesen turbulenten Zeiten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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03.03.2020

Dieses Thema bewegt die Welt: das CORONAVIRUS

Das Coronavirus dominiert alle Medien. Spätestens seit den Quarantänegebieten in Italien stellt sich vermehrt die Frage, ob Versicherungsschutz erhältlich ist.


Es vergeht kein Tag ohne neue Corona-Meldungen – und das Virus scheint immer näher zu kommen. Nach Italien streckte es seine Fühler nach Österreich aus, und was hinter den Alpen zu finden ist, das wissen wir alle. Doch wie so oft sollte man auch bei diesem Thema nicht in Panik oder Hysterie verfallen und einen kühlen Kopf bewahren – und nötige Vorsorge treffen. Doch genau das ist gar nicht so einfach. Wir haben uns bemüht, in einem separaten Infoblatt für unsere Mandanten die häufigsten gestellten Fragen zusammen zu stellen und nach bestem Wissen zu beantworten.


Vorwiegend geht es um die Fragen

  • Können Umsatzeinbußen z.B. über eine Praxisausfallversicherung abgesichert werden, wenn die Praxis aufgrund der Erkrankung des Arztes oder aufgrund behördlicher Quarantänemaßnahmen geschlossen wird?
  • Können Haftpflichtansprüche abgesichert werden, wenn Sie jemand anderen anstecken? 
  • Erhalten vom Coronovirus betroffene Mitarbeiter Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld?
  • Erhalten privatversicherte Selbstständige Krankentagegeld?
  • Wer leistet, wenn Personen in Quarantäne geschickt werden?
  • Was ist mit Kosten für eventuelle Desinfektion?
  • Gibt es Regelungen für Betriebe oder Personen, die unter Gewinneinbußen leiden bzw. bis hin zum Konkurs stehen?
  • Was ist, wenn Sie aus Angst vor Erkrankung Ihre gebuchte Reise nicht antreten? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
  • Wie ist es mit Reiseabbruch?
  • Zahlt die Auslandskrankenversicherung, wenn Sie sich im Ausland anstecken?
  • Was ist, wenn Sie im Ausland sind und Quarantäne verhängt wird?


Bitte fordern Sie dieses Infoblatt zum Thema "CORONAVIRUS"  über unser Kontaktformular an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@denovo.de Kennwort: Coronavirus. Wir schicken Ihnen unsere Informationen dann gerne zu!

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20.02.2020

Wie sich sparen wieder lohnt!

Man kann es nicht mehr hören: Die Zinsen sind niedrig, Sparer müssen zu Investoren werden. Wir finden: Sparen ist gut, nur auf das WIE kommt es an.
Sparen alleine rechnet sich nicht. Das ist nichts Neues, sollte uns Deutsche aber ganz besonders interessieren. Denn nach Analysen der DZ Bank legen wir rund 10 Prozent unseres verfügbaren Einkommens zur Seite – deutlich mehr als die meisten anderen Länder. Über das WIE müssen wir uns allerdings unterhalten.


Längst schallt es von allen Dächern: Mit traditionellen Sparanlagen ist nichts mehr zu holen. Die Zinsen sind seit Jahren im Keller und werden wohl auch in den nächsten Jahren nicht signifikant steigen. „Dafür ist es sicher“, heißt ein häufiges Argument.  Auf einem Sparbuch etwa bliebe der Betrag beispielsweise auch bei Konjunkturschwankungen gleich. Das stimmt nur zum Teil. Bei genauerem Hinsehen
bleibt zwar der Betrag unverändert, der Wert des Geldes allerdings nimmt ab. Denn obwohl die Inflationsrate mit 1,4 Prozent (Stand 2019) derzeit nicht sonderlich hoch ist, übersteigt sie die Zinsen. Das Resultat: Der Betrag bleibt gleich, das Geld verliert aber an Kaufkraft. ‚Sicher‘ – da sollten wir uns einig sein – ist das nicht. Fazit: Der Zinseffekt ist dahin. Das klassische Sparen lohnt nicht mehr. Wie geht es besser?

Auf den eigenen Verstand vertrauen

An dieser Stelle müssen wir uns bewusst machen, wie und wo Erträge entstehen. Denn es sind nicht etwa wundersame Vermehrungen in Banken oder beim Staat.

Erträge entstehen da,wo Wertschöpfung stattfindet. Dies geschieht in einer Volkswirtschaft in Unternehmen. Nahezu alle Einkommen in Form von Löhnen, Zinsen, Dividenden und selbst der Großteil der Steuereinnahmen der Bundesrepublik resultieren aus der Produktivität in Unternehmen – ganz egal ob produzierendes oder Dienstleistungsgewerbe. Das bedeutet: Wer sich mit seinem gesparten Kapital an Unternehmen beteiligt, bringt es in diesen Wertschöpfungsprozess ein und profitiert unmittelbar vom Unternehmenserfolg in Form von Wertsteigerungen sowie Gewinnausschüttungen. Für Normalbürger gibt es zwei gängige Möglichkeiten, sich an Unternehmen mit Eigenkapital zu beteiligen – Aktien und Private-Equity-Beteiligungen. Erfüllen diese Anlagemöglichkeiten das hohe Sicherheitsbedürfnis deutscher Sparer? Jein.

Nicht in Tagen und Wochen, sondern in Jahren und Jahrzehnten denken

Auch bei Unternehmensbeteiligungen entscheidet das WIE über die Anlagesicherheit. Wer beispielsweise eine einzelne Aktie aussucht, ist vom Erfolg dieses einzigen Unternehmens abhängig. Wer sich hingegen an einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt – am besten aus verschiedenen Ländern und Branchen – kann den mäßigen Erfolg einzelner Firmen in der Regel mehr als ausgleichen. Klar ist: Kurzfristige Marktstimmungen und Konjunkturschwankungen haben Auswirkungen auf Bewertungen von Unternehmen. Sparen ist aber keine kurzfristige, sondern eine langfristige Angelegenheit. Wer daher nicht in Tagen und Wochen, sondern in Jahren und Jahrzehnten denkt, hat mit breitgestreuten Unternehmensbeteiligungen die besten Chancen auf attraktive Zugewinne. Ein Beispiel: Wer beispielsweise zum ungünstigsten Zeitpunkt vor der Finanzkrise einen Tag vor der Pleite von Lehman Brothers in alle 30 DAX-Unternehmen investiert hatte, konnte zehn Jahre später trotz Crash eine jährliche Rendite von 7,2 Prozent einfahren.

Private Equity weist hier noch eine Besonderheit auf: Hinter Private Equity verbirgt sich die Beteiligung an nichtbörsennotierten Unternehmen. Der Wert dieser Firmen entwickelt sich deutlich robuster. Denn die Bewertungen sind hauptsächlich von der jeweiligen operativen Entwicklung der Unternehmen und weniger von Marktstimmungen abhängig.

Bereits ab 50 Euro im Monat können Normalbürger mit Private-Equity-Dachfonds bei der RWB sparen. Dahinter steckt ein langfristiges, sicherheitsorientiertes Konzept. Das Kapital wird über eine Vielzahl von Private-Equity-Fonds in deutlich über einhundert Unternehmen verschiedener Branchen und Regionen investiert. Ein Weg, bei dem sich Sparen wieder lohnt.

Erfahren Sie mehr über das Thema Private Equity und schauen Sie sich das folgende Video dazu an:  https://www.youtube.com/channel/UC-jhm0BbOCtcd5ImuYub2TA 


Selbstverständlich erhalten Sie auch bei uns weitere Informationen zu der spannenden Anlageklasse "Private Equity". Gerne nehmen wir uns für Ihre Fragen Zeit!


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01.02.2020

Newsletter Februar 2020 - Gewerbe

In unserem Newsletter im Februar für Gewerbekunden geht es um das Thema Cyber-Risiken
Dieses Risiko wird bei Unternehmen immer noch unterschätzt. Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. In den letzten Monaten hatten auch wir bei einigen Arztpraxen das Problem, dass sich Hacker ins System eingeklinkt haben und nur durch Zahlung eines "Lösegeldes" wurden die Daten wieder frei geben. Doch der Schaden ist enorm! Die Praxis steht still und ohne EDV geht gar nichts mehr. Nicht nur das auch die Patientendaten sind in Gefahr und der Reputationsschaden kann enorme Auswirkungen haben. 

Ein aktuelles Beispiel ist erst im Dezember 2020 zu lesen gewesen. Hier hatte ein Hacker-Angriff auf das Klinikum Fürth das IT-System lahm gelegt und der Betrieb war stark eingeschränkt.

Was tun Sie in einem solchen Fall? Schützen Sie Ihre Praxis und/oder Ihr Unternehmen, damit Sie in einem solchen Fall schnelle Hilfe erhalten! Inzwischen gibt es gute sog. Cyber-Policen, die Ihnen hier schnell und umfangreich Hilfe anbieten. Dank des großen Interesses erlebt diese Sparte aktuell großen Zulauf, was sich vorteilhaft auf die Prämien auswirkt. 

Nehmen Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Möglichkeiten es für Sie gibt! Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
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21.01.2020

Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr!

Haben Sie auch Ihre Urlaubsreise für dieses Jahr schon gebucht? 
Trotz aller Vorfreue: vor und während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Je nachdem wohin Sie reisen und ob Sie privat oder gesetzlich kranken versichert sind!
Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können. 

Fordern Sie die gewünschten Informationen einfach bei uns an oder "stöbern" Sie auf unserer Landingpage, die Sie auch über folgenden Link erreichen: Informationen Reiseversicherung
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07.01.2020

Unser Newsletter fürs Neue Jahr!

2020 bringt Änderungen mit sich! 

Lesen Sie in unserem Newsletter welche neuen Beitragssätze ab dem 01.01.2020 für Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge es gibt. 
Oder welche Änderungen es beim Angehörigen-Entlastungsgesetzt zu erwarten sind. 

Zudem haben wir zum Jahresbeginn das Thema "Urlaub" aufgegriffen. Zum Beispiel - welche "bösen Überraschungen" sollten Sie beim Mietwagen vermeiden. Oder auch: was bringt Ihnen die Reiserücktrittskostenversicherung?
Lassen Sie isch überraschen und lesen Sie mehr im Newsletter!

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen - wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
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19.11.2019

Warum die alleinige Versorgung durch Versorgungswerke nicht mehr ausreicht!

Bisher standen die berufsständischen Versorgungswerke immer in dem Ruf, höhere Rentenzahlungen zu garantieren. Doch inzwischen ist es um die Versorgungswerke meist schlecht gestellt.


Die Versorgungswerke sind zum einen berufsständisch und zum anderen geografisch gegliedert. Grundsätzlich verfügt jeder Berufsstand in jedem Bundesland über ein eigenes Versorgungswerk. Auf der einen Seite führt diese Zersplitterung zu Kuriositäten wie einem Versorgungswerk der Bezirksärztekammer Trier mit derzeit gerade einmal knapp 2.500 Mitgliedern. Auf der anderen Seite gibt es aber auch größere Zusammenschlüsse wie die Bayerische Versorgungskammer, welche zwölf Versorgungswerke mit derzeit insgesamt 2,3 Mio. Versicherten unter einem Dach vereint. Insgesamt existieren in Deutschland derzeit ca. 89 Versorgungswerke mit ca. 700.000 Versicherten. Rechtlich beruhen die Versorgungswerke jeweils auf einem landesgesetzlichen Rechtsrahmen sowie einer Satzung, der weitere Einzelheiten zu entnehmen sind. So regeln diese beispielsweise die Ausgestaltung von Beiträgen und Leistungen. Die Beitragsgestaltung ist dabei flexibler als in der gesetzlichen Rentenversicherung und der
abgegrenzte homogene Personenkreis führt zu einem grundsätzlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, als dies in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall wäre. So sind die Durchschnittsrenten höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Dennoch reicht die Versorgung der Kammerberufler alleine durch die Versorgungswerke schon heute bei Weitem nicht mehr aus, weder bei der Altersvorsorge schon gar nicht bei der BU. Im Gegenteil sind künftig sogar Leistungskürzungen zu befürchten!


Warum ist dies so?


Zum einen macht die demografische Entwicklung auch vor Ärzten und Rechtsanwälten nicht halt. Schon jetzt ist bei vielen Versorgungswerken ein deutlich stärkerer Anstieg der Leistungsbezieher als der Neuzugänge (Beitragszahler) zu beobachten. Auch die steigende Lebenserwartung macht den Versorgungswerken zunehmend zu schaffen. Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, sofern die Leistungen mit sauber kalkulierten, individuell kapitalgedeckten Versorgungsplänen finanziert werden würden. Doch in den letzten Jahren haben die meisten Versorgungswerke auf das sog. offene Deckungsplanverfahren umgestellt, welches ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung auf einer Art Umlagesystem mit Entgeltpunkten beruht.


Aber auch der Leistungsanteil, der noch mit Kapitaldeckung hinterlegt ist, ist teilweise gefährdet. Grund ist, dass die Versorgungswerke jahrelang sehr hohe Rechnungszinsen angesetzt haben und auch heute noch mit Zinszusagen arbeiten, die weit über jenen der deutschen Lebensversicherer liegen. Auch in der aktuellen Nullzinsphase werden munter Zinsversprechungen von beispielsweise 3,87 % (Versorgungsanstalt für Ärzte BW) ausgegeben. Wie realistisch solche Annahmen sind, wenn gleichzeitig dank ähnlich restriktiver Anlagepolitik wie bei Lebensversicherern der Niedrigzins an den Kapitalstöcken nagt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Dazu sollte man auch wissen, dass der Rechnungszins von Versorgungswerken im Gegensatz zum Garantiezins einer Lebensversicherung nicht garantiert ist. Da die Rentenprognosen jedoch auf dem Rechnungszins beruhen, drohen den Mitgliedern deutliche Renteneinbußen.
Hinzu kommt, dass die oft relative kleinen Kollektive der Versorgungskammern naturgemäß schneller und dramatischer in Schieflage geraten können, als dies bei größeren Einheiten der Fall ist.


Pikantes Detail dabei: In den letzten Jahren warben zahlreiche Versorgungswerke vermehrt um freiwillige Zuzahlungen ihrer Mitglieder, wozu vor allem der häufig besonders attraktive Rechnungszins
angepriesen wird. Dazu ein Fakt: Nur etwa drei der zehn größten berufsständischen Versorgungswerke schafften es, seit 2012 immer über 4 % Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu generieren.

Spätestens wenn der Rechnungszins nur noch knapp unterhalb der Nettorendite liegt und hierzu noch Verwaltungskosten von ein bis zwei Prozentpunkten hinzuzuaddieren sind, stellt sich die Frage, wie lange derartige Rechenmodelle noch aufgehen können.


Bei alldem ist immer zu berücksichtigen, dass Satzungen geändert werden können und dieser Vorbehalt ganz besonders und auch explizit für die im Zuge der Anwendung des offenen Deckungsplanverfahrens in Aussicht gestellten Entgeltpunkte gilt. Hierbei handelt es sich letztlich um nicht garantierte Rentenfaktoren, die selbstverständlich jederzeit per Satzungsänderung geändert werden können.


Auch besteht eine gewisse Unsicherheit im Falle einer Insolvenz. Staatliche Garantien, welche für die eingezahlten Beiträge der Mitglieder einstehen, gibt es nicht. Dementsprechend gibt es keine Sicherheiten, falls einzelne Versorgungswerke in Not geraten. Eine übergeordnete Finanzaufsichtsbehörde wie die BaFin? – Fehlanzeige. Zwar half in der Vergangenheit der Bund aus, es besteht jedoch kein Anspruch auf staatliche Hilfe.


Welche Alternativen gibt es?


Die Lösung zusätzlich private Vorsorge treffen wird immer wichtiger!


Die Möglichkeiten hierbei sind wie immer zahlreich. Die eigene Situation genau zu kennen, ist von größter Wichtigkeit. Gerne helfen wir Ihnen mit unserer Ruhestandsbilanz einen Überblick zu bekommen – was haben Sie und was bleibt übrig!


Antworten auf diese Fragen zu haben kann hilft Ihnen die richtigen Weichen zu stellen.


Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns, um Ihre persönliche Ruhestandsbilanz zu erstellen.

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25.09.2019

Schnelle Hilfe bei Thomas Cook-Insolvenz

Viele von Ihnen wurden in den letzten Tagen von der unerwarteten Thomas Cook Insolvenz überrascht. Betroffene Urlauber sind am Urlaubsort "gestrandet", oder können ihren wohlverdienten Urlaub erst gar nicht antreten. Es stehen viele Fragen im Raum wie: "Was passiert, wenn ich meinen Urlaub bereits gezahlt habe?" - "Wer kommt für die Kosten auf?" - "Was kann ich von der Insolvenzversicherung erwarten? - Ich habe ja einen Sicherungsschein?" und so weiter. Die Unsicherheit bleibt.

Gute, wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung haben! Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an die entsprechende Anwaltshotline Ihrer Gesellschaft. In der Regel erhalten Sie hier erste Tipps, was Sie tun können um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie KEINE Rechtsschutzversicherung haben, gibt es dennoch Hilfe für Sie. Jurpartner, ein Tochterunternehmen der Roland Rechtsschutz, bietet hierfür einen Service an. Jurpartner ist die Ergänzung zur klassischen Rechtsschutzversicherung und bietet individuelle Lösungen für rechtliche Konflikte in sämtlichen Lebenssituationen. Wenn Sie von der Thomas Cook Pleite betroffen sind, erhalten Sie für 34,90 Euro von versierten Experten eine erste Orientierung per telefonischer Rechtsberatung. Das Unternehmen arbeitet mit einem geprüften Anwaltsnetzwerk und bietet schnelle und kostentransparente Hilfe. 

Weitere Informationen zu jurpartner erhalten Sie gerne von uns per Mail. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@denovo.de - wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen!




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04.06.2019

Cyber-Angriffe auf Praxen - die Bedrohung ist real

Cyber-Angriffe auf Praxen sind ein Risiko, das nicht zu unterschätzen ist! In den letzten 3 Jahren hatten wir bei den von uns betreuten Praxen bereits mehrer Fälle. Da stand der Praxisbetrieb von heute auf morgen still und der Schaden war groß.
Trotz allem halten noch immer viele Ärzte das Risiko, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden, weiterhin für gering.eine Umfrage zeigt allerdings, dss das Risiko nicht zu unterschätzen ist. 
Eine Forsa-Umfrage zeigt auf, dass in den vergangen zwei Jahren eine von 25 Arztpraxen mindestens einmal Opfer von Internet-Angriffen wurde und dadurch einen Schaden erlitten hat. Apotheken sind noch häufiger betroffen. 12 % sind bereits Opfer von Cyber-Angriffen geworden und mussten dabei einen Schaden hinnehmen, 4% sogar mehrfach!
Der Schaden trat dabei vor allem in Form von Kosten für Aufklärung und die Datenwiederherstellung auf.
Eine umfangreiche Sonderausgabe der ÄrzteZeitung in Zusammenarbeit mit dem GDV informiert über die Risiken, zeigt Schwachstellen auf und empfiehlt eine Cyber-Versicherung. 

Gerne können Sie den Sonderdruck bei uns per E-Mail an info@denovo.de unter dem Stichwort Cyber-Risiko anfordern. Gerne stehen wir Ihnen bei der Wahl der passenden Absicherung und der Risikoeinschätzung zur Verfügung. 
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22.02.2019

So viel haben Inflation und Nullzins die Deutschen 2018 gekostet

2018 ist die Inflation zurückgekehrt. Die Zinsen verharren dagegen nahe Null. Im vergangenen Jahr mussten die deutschen Sparer daher einen immensen Kaufkraftverlust von fast 40 Mrd. Euro hinnehmen. Damit fiel er noch deutlich höher aus als im Vorjahr.

Im Dezember 2018 betrug der Kaufkraftverlust deutscher Zinssparer 2,87 Mrd. Euro. Für das gesamte Jahr ergibt sich ein Kaufkraftverlust von 38,6 Mrd. Euro – ein neuer Negativrekord. Zu diesem Ergebnis kommt das Portal Tagesgeldvergleich.net in seiner aktuellen Monatsauswertung der Zinsstatistiken der Deutschen Bundesbank.

Kaufkraftverlust nimmt zu

Der Kaufkraftverlust deutscher Zinssparer fiel 2018 damit noch einmal höher aus als im Vorjahr. 2017 betrug er 32,3 Mrd. Euro. Damit nimmt das Problem des Kaufkraftverlusts weiter zu. Seit dem Jahr 2011 haben die Bundesbürger durch das Verharren an Girokonto, Sparbuch und Tagesgeld durch die Niedrigzinsphase zusammengerechnet einen Kaufkraftverlust von über 110 Mrd. Euro erlitten.

466,19 Euro pro Kopf und Jahr

Wird eine Gesamtbevölkerung von 82,9 Millionen Einwohnern zugrunde gelegt, hat jeder Einwohner Deutschlands allein im vergangenen Jahr im Schnitt einen Kaufkraftverlust von 466,19 Euro erlitten. 2017 betrug der Kaufkraftverlust je Einwohner 390,58 Euro. Seit 2011 beträgt der Verlust sogar über 1300 Euro pro Kopf. Zum Vergleich: 2009, vor Beginn der Niedrigzinsphase, dürften sich die Bundesbürger noch über einen Zugewinn an Kaufkraft pro Einwohner von 315,17 Euro freuen.
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01.02.2019

Wintersport: NICHT ohne diese 3 Versicherungen!!!

In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Viele freuen sich auf den Schnee, gut präparierte Pisten und Sonnenschein. Damit Sie aber im Ski-Urlaub keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie vorher unbedingt Ihre Versicherungsunterlagen checken. Diese drei Policen müssen dabei ganz oben stehen und sollten bei jedem Winterurlaub im Koffer sein.

Was im Sommer das Meer ist, das sind im Winter die Berge. Millionen Deutsche hat es bereits in die Wintersportgebiete gezogen. Auch 2019 werden wieder zahlreiche Ski- und Snowboardfahrer ihre Koffer packen und sich auf den Weg in die Berge machen. Damit die Pistenabfahrt nicht gleich in den finanziellen Abgrund führt, ist es ratsam, einen Blick in seine Versicherungsunterlagen zu werfen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung

Über die gesetzliche Krankenversicherung sind Sie oft nicht ausreichend abgesichert. Vor allem die Kosten für Behandlungen in einem Krankenhaus sind oft höher als in Deutschland. Falls Sie behandelt werden müssen oder gar ein Klinikaufenthalt nötig sein sollte, ersetzt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten. Auch mögliche Selbstbehalte der privaten Krankenversicherung können mit einer solchen Zusatzversicherung abgedeckt werden. Die Kosten liegen zwischen 10 und 30 € pro Jahr (je nach Leistungsumfang) und sind somit überschaubar.

Im Extremfall übernimmt sie auch den finanziellen Aufwand, der durch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport entsteht.

 

Die private Haftpflichtversicherung

Diese Absicherung ist in jeder Lebenslage ein absolutes Muss. Demzufolge ist sie auch beim Thema Wintersport elementar. Falls Sie auf der Piste einem anderen Menschen Schaden zufügen, haften Sie mit
Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Besonders wichtig ist, dass Ihre Versicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhalten sollte. Dann bleiben Sie als Geschädigter nicht auf den Kosten sitzen, falls der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung hat.

 

Die private Unfallversicherung

Rund 40.000 Deutsche verletzen sich jährlich beim Wintersport. Kommt es in der Folge zu Langzeitschäden, kann eine Unfallversicherung zumindest die finanziellen Konsequenzen abmildern. Außerdem bietet sie im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung rund um die Uhr weltweiten Schutz. Auch hier sollten Sie wieder bei einer Klausel ganz genau hinschauen: Ihre Police sollte unbedingt die Kosten für eine Rettung und Bergung übernehmen. Auch hier kommt es auf die Leistungen in einer Police an, die den Beitrag beeinflussen. Achten Sie genau auf die Angebote und die teilweise „vermeintlich tollen“ zusätzlichen Einschlüsse. Nicht alles ist nötig und sinnvoll!


Gerne beraten wir Sie zu den Themen und die für Sie passende Auswahl. Rufen Sie uns einfach an 07071 7954-0. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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25.10.2018

Frustration um die Altersvorsorge

Ein Artikel von Lennart S., Praktikant

In dieser Woche hatten wir das Vergnügen, einen Praktikanten für ein „BOGY“ (= Berufsorientierung am Gymnasium) im Haus zu haben. Lennart war bis vor Kurzem zu einem Schüleraustausch in Kanada und hat in diesem Artikel seine eigenen Erfahrungen aus seiner Zeit in Kanada mit eingebracht.


Frustration um die Altersvorsorge

Viele befragte, junge Erwachsene verschwenden erst lieber gar keine Gedanken an die Altersvorsorge, da am Ende doch eh nichts dabei rumkommt und geben lieber ihr Geld für den nächsten Urlaub oder ein neues Auto aus. Was viele der Befragten zusätzlich bemängeln ist, dass in Deutschland in der Schule nicht über Finanzvorsorge etc. informiert wird. Im Gegensatz dazu möchte ich zum Beispiel Kanada anführen wo man als Pflichtfach für mindestens ein Semester „Planning“ belegen muss. In diesem Fach wird einem verschiedenes über Zukunftsplanung beigebracht, auch über Altersvorsorge - im Gegensatz zu Deutschland. Deshalb ist dieses Thema für viele auch so undurchsichtig da sie einfach nicht gut genug über die Materie informiert sind.


Vor allem die langfristige Vorsorge beunruhigt die Anleger sehr. Die Angst ist groß die gesamte Zeit umsonst einzuzahlen und doch das ganze Geld zu verlieren. Andere, die nichts tun, bekommen auch genug. Zudem kommt noch, dass die Kritik an der „Riester-Rente“ in den Medien enorm ist. „Riester“ allgemein ist nichts Schlechtes. Wird das „Riester Produkt“ aber falsch angelegt lohnt es sich tatsächlich nicht. Deshalb sollte man auch als privater Anleger mit professionellen Finanzplanern in Verbindung treten, um einen personifizierten und langfristigen Finanzplan aufzustellen.


Ein Problem in Deutschland ist, dass die gesetzliche Rente nicht die Erträge abwirft die erwünscht sind, bzw. benötigt werden würden um eine ausreichende Rente zu erzielen. Und dennoch: im Gegensatz zu den meisten anderen Industriestaaten bestehen in Deutschland 75% der Altersbezüge aus der gesetzlichen Rente. Der OECD Durchschnitt beläuft sich auf nur 60%. In Australien und den Niederlanden kommen sie sogar zu 70% aus anderen Quellen. Dort spielt die gesetzliche Rente eine viel kleinere Rolle und es wird mehr auf Aktienanlagen gesetzt. Die meisten Deutschen sparen immer noch mit Girokonten und Sparbüchern somit sparen sie weiterhin klassisch und scheuen größere Risiken. Trotzdem bleibt das Problem, dass die Renditen bei diesen kaum vorhanden sind. Oftmals sogar gleichen sie nicht einmal die Inflation aus und verlieren so an realem Wert.


Jedoch gibt es einen Ratschlag der immer anwendbar ist. „Je früher desto besser!“ Wenn man zum Beispiel im Alter von 65 Jahren über ein Vermögen von einer halben Million Euro verfügen will, muss man, wenn man erst im Alter von 40 Jahren beginnt zu sparen, monatlich 1.200 Euro beiseitelegen um dieses Ziel zu erreichen. Beginnt man mit 25 ist es nur die Hälfte die man zurücklegen muss.


Also kann man zusammenfassend sagen, dass es sich fast immer lohnt früh Geld beiseite zu legen und sich nicht von der aktuellen Lage beunruhigen zu lassen.  

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08.10.2018

Schule und Kindergarten = rechtsfreier Raum?

Es passiert jeden Tag in deutschen Schulen und Kindergärten: Kinder albern herum, ohne sich Gedanken über mögliche Folgen ihres Handelns zu machen. Dabei
schlagen die Beteiligten gelegentlich über die Stränge, jemand wird verletzt –ja, manchmal auch schwer. Und was macht die Privathaftpflicht…?

Nun stehen Schüler und Kindergartenkinder natürlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bekanntlich stellt diese hinsichtlich der finanziellen Entschädigung nur einen sehr überschaubaren Schutz dar. Vermutlich werden nun auch viele von Ihnen denken „Kein Problem, dafür gibt es ja die  Privathaftpflicht“. Doch genau dafür fehlt die Haftungsgrundlage!

Die §§ 104-106SGB VII beschränken die Haftung. Nach diesen Vorschriften ist der Schüler einer allgemeinbildenden Schule, der während des Schulbesuchs einen Schulunfall verursacht, indem er einen Mitschüler verletzt, zum Ersatz des Personenschadens nach dem Recht der unerlaubten Handlung nur verpflichtet, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat.

Wenn Sie nun überrascht sind, befinden Sie sich in bester Gesellschaft. Das Problem wurde in mehreren Urteilen bestätigt:

Das Handelsblatt berichtete von einem Fall aus dem Jahr 2000, als ein damals 13-jähriger Schüler einen Knallkörper in eine Gruppe anderer Schüler geworfen hatte. Ein Mädchen zog sich dabei eine Schädigung des Gehörs zu und musste sich in Behandlung begeben. Ein Schadenersatzanspruch wurde eingeklagt und letztlich von mehreren Instanzen abgelehnt (BGH VIZR 163/03).

Ein weiteres Beispiel ereignete sich im Jahr 2003. Hier warfen Schüler im Werkraum Kugeln aus Alufolie in Richtung eines damals 15-jährigen Schülers, der diese mit einer Säge zurückschmetterte – ähnlich wie mit einem Tennisschläger. Dabei löste sich das Sägeblatt und verletzte einen Mitschüler am Auge. Der Mitschüler verlor das
Sehvermögen auf dem rechten Auge dauerhaft. Seine Erwerbsfähigkeit wurde um 30 Prozent herabgesetzt. Auch hier wurden Zivilforderungen gegen den sägeschwingenden Schüler letztlich vor dem Bundesgerichtshof abgelehnt (BGH VI ZR 34/02).

Im Ergebnis bedeutet das, dass es keine Erstattungsleistungen für Ansprüche geben kann, die ein in Schule oder Kindergarten Geschädigter gegen den Schädiger richtet – kein Schmerzensgeld, kein Verdienstausfall oder auch keine sonstigen Geldforderungen. Außer, der Schaden wurde vorsätzlich zugefügt – aber dann greift die Privathaftpflicht nicht einmal mehr zur Schadensabwehr. Ob man dann bei schweren Verletzungen ohne PHV für die Forderungen aufkommen kann, ist noch ein ganz anderes Thema.

Bei deliktunfähigen Kindern wird dieser gefühlte Missstand (nichtvorsätzlicher Schaden) auch dadurch nicht geheilt, dass eine Deliktunfähigkeitsklausel in der Haftpflicht enthalten ist. Es fehlt schlicht und ergreifend die Haftungsgrundlage.

Was davon nicht berührt wird, ist das Thema der Aufsichtspflichtverletzung. Diese wird z. B. während des Schulbesuchs auf die Lehrkräfte übertragen. Natürlich ist es einem Lehrer unmöglich, permanent jeden Schüler im Auge zu behalten und dennoch Unterricht abzuhalten. Auch als Pausenaufsicht ist es nicht darstellbar, dass man an jedem Ort gleichzeitig ist. Daher wird es genügend Fälle geben, in denen einem Lehrer keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die Diensthaftpflicht des Lehrers ist in jedem Fall aber die sinnvollere Anlaufstelle für Forderungen als die Privathaftpflicht der Eltern des Schädigers.

Sachschäden sind – entsprechend dem Gesetzestext – natürlich komplett außen vor und selbstverständlich auch in Schule oder Kindergarten grundsätzliches Thema der PHV.

Nicht zuletzt, weil man mit beiden Seiten mitfühlt – es sind ja oft noch Kinder, die da betroffen sind – fühlt sich diese Regelung unsagbar falsch an. Sie belegt allerdings, dass eine private Unfallabsicherung für Kinder unverzichtbar ist. Nur so kann ein unkomplizierter, angemessener finanzieller Ausgleich für eine erlittene Dauerschädigung sichergestellt werden. Selbst relativ hohe Absicherungen (z. B. 100.000 Euro Grundsumme mit 500 % Progression) sind für Kinder für weniger als fünf Euro im Monat zu haben. Das sollte jedem der Schutz der eigenen Kinder wert sein.

Weiterhin wäre auch eine Rechtsschutzversicherung mehr als angebracht, wenn Kinder im Haus sind. Schon alleine durch dieses Gefühl der
Hilflosigkeit werden Eltern eines geschädigten Kindes den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen. Die Erfahrung der bisherigen Rechtsprechung zeigt allerdings, dass sie sich damit dann lediglich zusätzliche Kosten aufbürden. Sprechen Sie uns auf unser umfassendes und exklusives Deckungskonzept an.

Auch für die Privathaftpflichtversicherung ist es uns gelungen ein umfassendes und exklusives Deckungskonzept auszuarbeiten. Sprechen Sie uns an!

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25.08.2018

Unterschied E-Bike zu Pedelec

Der absolut größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs.

  • Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrräder und sind nicht zulassungspflichtig.

  • E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Deshalb werden E-Bikes eher selten angeboten.


Zum Hintergrund: Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Fahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Radler in die Pedale tritt. Das tolle an einem Pedelec ist, jeder entscheidet selbst, wie viel Unterstützung beim Radeln zugelassen wird. Die Motorunterstützung kann auch ganz ausgeschaltet werden, so dass ein herkömmliches Radeln möglich ist. Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren. Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechst km pro Stunde zulassungspflichtig. Dennoch hat sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie Pedelec meinen.


Doch egal für welches Modell Sie sich entscheiden. Die Bikes sind nicht billig und sollten vernünftig gegen Diebstahl und ggf. gegen mutwillige Zerstörung oder Teildiebstählen abgesichert werden. Ob im Rahmen einer Hausratversicherung oder als eigenständige Fahrrad-Absicherung entscheiden Sie – je nach gewünschtem Versicherungsumfang ist die ein oder andere Variante sinnvoll. 


Sprechen Sie uns auf die verschiedenen Möglichkeiten an! 

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03.05.2018

"Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit" - unser Newsletter im Mai

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schlimm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann. Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also.

Aber auch Themen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was Sie für Ihren Verein beachten sollten, finden Sie in unserem heutigen Newsletter. 
Lesen Sie dazu mehr in unserer Mai-Ausgabe!
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03.04.2018

Neuer Gewerbe-Newsletter "Datenschutz ist Chefsache!"

Am 25. Mai 2018 ist Stichtag für die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)! Ab diesem Zeitpunkt hat jedes Unternehmen - ausnahmslos! - die Vorgaben der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen. Welche Konsequenzen das ggf. auch für Ihr Unternehmen hat, lesen Sie in unserem Newsletter für Gewerbe!
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01.04.2018

Selbst getragene Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben ansetzbar!

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. November 2017 (Bundesfinanzhof, XR 3/16) entschieden, dass selbst getragene Krankheitskosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetztes (EStG) steuerlich abzugsfähig sind. 
Geklagt hatte ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger, der seine Krankheitskosten selbst trägt möchte um damit die Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung schaffen zu können. Der Kläger und seine Ehefrau zahlten Beiträge an ihre private Krankenversicherung zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes. Damit sie Beitragsrückerstattungen erhalten, machten sie Krankheitskosten nicht bei Ihrer Versicherung geltend, sondern trugen diese selbst. 
Die Krankenversicherungsbeiträge kürzte der Kläger zur Ermittlung der Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung um die erhaltenen Beitragsrückerstattungen, rechnete diese aber um die selbst getragenen Krankheitskosten gegen, denn diese haben den Kläger und seine Ehefrau wirtschaftlich belastet. 
Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht folgten seiner Auffassung. 
Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung der Vorinstanzen. 
Nur die Ausgaben als Beiträge zu Krankenversicherungen können abgezogen werden, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und letztlich der Vorsorge dienen. Der Versicherte trägt die Krankheitskosten nicht, im den Versicherungsschutz "als solchen" zu erlangen.
Dabei musste der Bundesfinanzhof auch nicht entscheiden, ob die Krankheitskosten als einkommensmindernde außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG anzuerkennen sind, denn die Krankheitskosten der Kläger haben die sog. zumutbare Eigenbelastung des § 33 Abs. 3 EStG wegen der Höhe ihrer Einkünfte nicht überstiegen. 
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22.01.2018

ING DIBa - unser neuer Netzwerkpartner

Wir freuen uns sehr, dass wir unser Dienstleistungsangebot für Sie um einen weiteren erfahrenen Finanzierungsdienstleister erweitern konnten. Ab sofort bieten wir Ihnen für Ihre Baufinanzierung einen Rund-um-Service mit hervorragenden Zinskonditionen und einem TOP Partner - der ING DiBa.
Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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10.01.2018

Gute Vorsätze fürs neue Jahr...

So eine Jahres wechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, "gute" Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. 

In unserem Januar Newsletter haben wir "nur" zwei Punkte, die wir Ihnen wieder einmal etwas näher ins Gedächtnis bringen möchten! Schauen Sie ihn sich doch einfach an und rufen Sie uns wenn Sie 2018 einen dieser Punkte für sich regeln möchten!
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05.01.2018

Was Sie als Unternehmer jetzt für 2018 wissen müssen

Wichtige Änderungen am 2018 für Arbeitgeber - das Betriebsrentenstärkungsgesetz 


Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2018 eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen, die auch für Unternehmer zahlreiche Änderungen bringt. Mit unserem Sondernewsletter "Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt und was es für Sie bedeutet…" informieren wir Sie über die Kernpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) und hier erklären wir kurz, welche Möglichkeiten das neue Sozialpartnermodell ("Nahles-Rente") bietet.


Was hinter der Reform der betrieblichen Altersvorsorge steckt
Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Argument. Nicht ohne Grund ist eine Betriebsrente im Tarifvertrag für Arzthelferinnen bereits seit einigen Jahren implementiert. Trotzdem haben aus Sicht des Gesetzgebers noch zu wenige Arbeitnehmer eine zusätzliche bAV. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Firmen.


Genau dort setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz an. Es besteht aus zwei Teilen:

  • Der Staat verändert die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge, das betrifft auch bestehende Betriebsrenten. Neue Anreize sollen vor allem durch eine Erhöhung des Förderrahmens, durch verpflichtende  Arbeitgeberzuschüsse und durch die Förderung von Geringverdienern geschaffen werden.
  • Neu ist das Sozialpartnermodell ("Nahles-Rente"), das die bAV zukünftig ergänzt. Hier gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese kann im Rahmen eines Tarifvertrags eingeführt werden. Die „Nahles-Rente“ ermöglicht erstmalig eine reine Beitragszusage, d.h. der Arbeitgeber haftet nicht mehr für spätere Leistungen. Dafür muss der Unternehmer künftig seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Betriebsrente gewähren.


Eine Zusammenfassung im Newsletter können Sie sich downloaden und ausdrucken. Bei Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen oder wie Sie diese in Ihrem Unternehmen am besten umsetzten können, rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.



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28.12.2017

Investmentsteuerreform - das sollten Sie ab 2018 wissen

Ab dem 01. Januar 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. dadurch werden inländische und ausländische Fonds sowie ETFs künftig nach dem gleichen Schema besteuert. 

Was bedeutet das konkret für Sie als Anleger?
Mit Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes gelten alle Fondsbestände zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft. Hierbei fällt keine Steuerbelastung an. Die bis zum 31. Dezember 2017 steuerlich relevanten Daten werden erst beim tatsächlichen Verkauf berücksichtigt. 
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28.12.2017

Befreien Sie sich von vermeintlich "sicheren" Anlagen

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Diese gigantische Zahl haben die Deutschen insgesamt auf ihren Sparbüchern und Festgeldkonten liegen. Diese Anlageformen werden aus einem einzigen Grund gewählt: Sicherheit – besser gesagt vermeintliche Sicherheit. Mal Hand aufs Herz, wie sieht bei Ihnen der aktuelle Zinssatz aus? 0,1 Prozent, vielleicht 0,25 Prozent? Die offizielle Inflationsrate für Juli 2017 liegt bei 1,7 Prozent (die persönliche Inflationsrate liegt bei 2 bis 3 Prozent), macht unterm Strich ein Minus von -1,6 bzw. -1,45 Prozent. Hört sich so für Sie Sicherheit an? Für mich hört sich das eher nach einer schleichenden Enteignung Ihres Vermögens an.


Durch ständige Reportagen in den öffentlich-rechtlichen Sendern wird uns regelrecht Angst vor Investments gemacht. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht mindestens eine Vertriebsgesellschaft schlechtgemacht wird. Man muss offen zugeben, es gibt schwarze Schafe, dabei handelt es sich aber um Einzelfälle. Die gibt es in JEDER Branche! Dazu kommt noch die typisch deutsche Sturheit nach dem Motto „Ein Sparbuch hatten schon meine Großeltern“. Das mag ja sein, aber damals gab es auch noch Zinsen!


Diese Kombination sorgt dafür, dass schon beim Aussprechen des Worts „Investment“ durch den Berater die Nase gerümpft wird und er beinahe als potenzieller Betrüger gilt. Was ist denn bitte sicherer als in Google, Nestle, Apple oder P&G zu investieren? Hier handelt es sich um Weltkonzerne, die definitiv nicht Bankrott gehen werden!


Es wird sich permanent darüber aufgeregt, dass die Reichen immer reicher werden. Und warum werden diese immer reicher? Weil sie investieren und ihr Vermögen nicht auf dem Sparbuch oder Festgeldkonto versauern lassen! Nicht mehr und nicht weniger.


Wir beraten nach der Philosophie, Ihre Wünsche und Ziele zu berücksichtigen, Ihnen dann ausgewählte und geprüfte Geldanlagen anzubieten und letztendlich bieten wir Ihnen nur das an, was wir und Sie auch verstehen können - seriös, kompetent und ehrlich. Und wir lassen Sie danach nicht allein!


Nun liegt es an Ihnen, kontaktieren Sie uns und erfahren Sie wie Sie Ihr Geld sinnvoll und rentabel anlegen und vermehren können.

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07.09.2017

Was ändert sich für Autofahrer ab 2018 bei der Versicherung?

Jedes Jahr werden für die Regionalklassen und die Typklassen vom GDV Statistiken vorgelegt, die den Beitrag der Kfz Versicherung für das kommende Jahr beeinflussen.

Der Herbst gilt in der Kfz Versicherung als Wechselsaison - bis zum 30. November können Autobesitzer ihre bestehenden Kfz-Police  kündigen und zu einem anderen Anbieter
wechseln. Welche Merkmale bei der Beitragskalkulation eine Rolle spielen finden Sie in der Grafik des GDV.

GDV_Kfz Vertrag.png

Aufgrund der Vielzahl der sog. "weichen Markmalen" kann für kein Auto pauschal gesagt werden, ob es hierfür eine günstige(re) Versicherung gibt oder welche Gesellschaft die Beste ist.

Die neuen Regional- und Typklassen spielen dabei oftmals eine entscheidende Rolle. In diesem Jahr gibt es im Bereich der Regionalklassen besonders im Bereich der Haftpflichtversicherungen Bewegung. Das vom GDV verkündete Ergebnis macht 5,5 Millionen Autofahrern Hoffnung – ihre Regionalklassen in der Haftpflichtversicherung wurden nach unten gestuft. Für rund 3,6 Millionen Kfz-Besitzer in 41 Bezirken geht es indes in die andere Richtung – ihre Beiträge könnten im kommenden Jahr teurer werden. Für den Großteil allerdings bleibt alles beim gleichen – 31 Millionen Kfz-Besitzer in 305 Zulassungsbezirken bleiben in der gleichen Regionalklasse wie bereits im vergangenen Jahr.

Für die Festlegung der Regionalklassen wertet der GDV die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke aus. Berücksichtigt wird hierbei ein 5-Jahres-Zeitraum. Kracht es in einer Region nun besonders häufig und die Versicherungen besonders häufig zu Leistungen veranlasst werden, steigt entsprechend die Regionalklasse, was für den Kunden dementsprechend höhere Kosten nach sich ziehen kann. Hohe Regionalklassen sind vor allem im Süden und in Großstädten zu finden.

In der Kasko-Versicherung gab es im Vergleich zum Vorjahr nur wenig Änderungen zu verzeichnen. Für 29 der 34 Millionen Voll- und Teilkaskoversicherten bleibt alles beim alten. Hier fließen neben den Versicherungsleistungen für selbstverschuldete Unfälle auch andere Kasko-Schadensfälle , wie Wildunfälle, Autodiebstähle oder Hagelschäden mit ein.

Während Sie als Autofahrer auf die Regionalklassen-Einstufung weniger Einfluss haben, können Sie bei der Wahl des Autokaufes auf die Typklasseneinstufung achten.

Welche Autos sorgen für höhere Versicherungskosten?
Bei der Typklassenstatistik werden jährlich 28.000 verschiedene Automodelle anhand ihrer jeweiligen Schadensbilanzen der Jahre 2014 bis 2016 untersucht. Wurden in dieser Zeit nur wenige Schäden und geringe Reparaturkosten verzeichnet, sinkt die Typklasse – für den Versicherungsnehmer wird die entsprechende Kfz-Versicherung somit eventuell
günstiger.  

Wenig überraschend ist es somit, dass insbesondere viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs eine hohe Einstufung erhalten – schließlich gehen hier Schäden besonders ins Geld. Wesentlich günstiger wird es indes für Fahrer von Kleinwagen. Für die meisten Autofahrer bringt die diesjährige Typklassenstatistik jedoch keine Veränderung. Wie der GDV mitteilte, bleiben für fast drei Viertel der Pkw in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklassen aus dem Vorjahr erhalten. In den Kaskoversicherungen ändert sich für jeweils die Hälfte nichts.  

Auswirkungen auf den Preis der Versicherungspolice muss eine verbesserte bzw. verschlechterte Einstufung allerdings nicht unbedingt haben – die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherer unverbindlich. Die Typklassen beeinflussen den Beitrag jedoch i.d.R. mehr.

Darüber hinaus sind die Regional- bzw. die Typklasse neben u.a. der unfallfreien Zeit des Fahrers, der Höhe der Selbstbeteiligung oder der gefahrenen Kilometerleistung im Jahr nur jeweils ein Teil unter vielen Tarifmerkmalen.


Ihre persönliche Regionalklasse können Sie hier abfragen: Abfrage der Regionalklasse


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15.08.2017

Aktueller Infobrief "Gut zu Wissen"

Wenn Sie sich für die Entwicklungen an den Kapitalmärkten interessieren, dann empfehlen wir Ihnen heute sehr gerne unsere aktuelle "Lektüre". 

  • Was tut sich an der Wallstreet?
Wie entwickelten sich Euro und Yen?
Vorsicht Index! (Teil1)

... und weitere interessante wirtschaftliche Zusammenhänge werden in unserem heutigen Newsletter erklärt. 

Viel Spaß beim Lesen!
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01.08.2017

Newsletter August 2017 - Gewerbe

Im September beginnt wieder für viele junge Menschen der Start ins Berufsleben! Als Ausbildungsbetrieb haben Sie gegenüber den Auszubildenden neben vielen gesetzlichen Regelungen und Auflagen auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Diesem Thema widmen wir einen großen Teil unseres heutigen Newsletters.

Haben Sie Fragen dazu? Jederzeit und sehr gerne. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
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01.08.2017

Mein Ruhestand - unsere neue Homepage

Es gibt viele Wege in den gesicherten Ruhestand zu gehen. Jeder weiß, dass die staatliche Rente alleine nicht ausreicht um sich im wohlverdienten Ruhestand seine Träume und Wünsche zu erfüllen. Doch was kann man tun?



Wir haben auf unserer neuen Website www.meinruhestand.com die wichtigsten Punkte zum Thema Ruhestandsplanung zusammengefasst. Hier finden Sie worauf Sie bei der Planung achten sollten, wir bringen Klarheit in die oft verwirrenden Punkte rund um die Themen Vorsorge, Vermögenssicherung, Liquiditätsplanung, Vollmachten, Riester, Rürup, und, und, und.


Hier finden Sie auch wichtige Tipps, Links, Informationen und auch aktuelle Gerichtsurteile.


Schauen Sie doch einfach mal vorbei! www.meinruhestand.com - wir freuen uns auf Ihr Feedback.
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17.07.2017

Geldanlage ist Ausdauersport

„Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen.“ Diese Börsenweisheit suggeriert, dass Anleger den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf einer Aktie finden können. Da die Wirtschaft ein komplexes System ist und die Börsenkurse vielen Einflussfaktoren unterliegen, ist es für private Anleger aber schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den besten Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt zu treffen. Studien zufolge lassen sich Privatanleger meist von Stimmungen leiten und handeln eher prozyklisch; sie kaufen also teuer bei steigenden und verkaufen ungünstig bei fallenden Kursen. Wer so handelt, riskiert aber in guten Phasen nicht investiert zu sein. Darauf weist die bvi-Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

Aktuellen Analysen zufolge finden Kurssteigerungen an der Börse nur an wenigen Tagen eines Handelsjahres statt. Diese zu verpassen, bedeutet, Gewinne zu verschenken. Da niemand vorhersagen kann, wann diese Tage sind, ist es für Privatanleger sinnvoller, über alle Marktzyklen hinweg investiert zu sein. Beim Vermögensaufbau ist Ausdauer also wichtiger als der Zeitpunkt. Der Sparer ist gut beraten, sein Geld möglichst lange für sich arbeiten zu lassen.

Wer das Risiko einer Direktanlage in Aktien scheut, kann in Fonds investieren, etwa über einen Fondssparplan. Das ist meist schon ab 25 Euro pro Monat möglich. Vorteil: Wer langfristig in Fonds anspart, investiert über Marktzyklen hinweg. Im Vergleich zu einem Direktinvestment streuen die Fondsmanager das Kapital außerdem über unterschiedliche Unternehmen, Branchen und Länder und mildern so das Risiko eines Einzelinvestments ab.

Lange Ansparphasen lohnen sich
Dass sich ein langer Atem bezahlt machen kann, zeigt ein Blick zurück: Ein Anleger, der 100 Euro monatlich anspart, hat nach 20 Jahren einen Betrag von 24.000 Euro zurückgelegt. Investierte er dagegen mit der gleichen Sparrate in Aktienfonds, die in deutsche Aktien anlegen, kam er nach zwei Jahrzehnten auf ein Vermögen von 46.857 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Rendite von 6,2 Prozent jährlich über die zurückliegenden zwei Jahrzehnte – und das nach Abzug der Kosten und inklusive Ausgabeaufschlag. Ernüchternd wirkt dagegen derzeit eine Anlage auf einem Tagesgeldkonto: Bei einer Verzinsung von 0,5 Prozent würde der Anleger im gleichen Zeitraum gerade einmal auf einen Betrag von 25.240 Euro kommen.

Sparer, die sich für Aktienfonds interessieren, sind gut beraten, zusammen mit einem Anlageberater zunächst ihre persönliche Risikobereitschaft und die Anlagedauer herauszufinden, um dann den für ihn geeigneten Fonds zu wählen. Grundsätzlich sollten sie ihr Erspartes aber länger entbehren können, um Kursschwankungen und Marktzyklen problemlos aussitzen zu können.

BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
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01.07.2017

Unser Juli Newsletter ist für Sie verfügbar

Überspannungsschäden mitversichert?

Der Sommer ist da - was viele freut hat auch seine Schattenseiten. Rekordtemperaturen führen dazu, dass feuchtwarme Luft nach oben steigt, sich wieder abkühlt und es dann zu häufig heftigen Gewittern kommt! Lesen Sie mehr zum Thema Überspannung und die Schäden und prüfen Sie Ihre Police!
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19.06.2017

Hätten Sie es gewußt?

Wussten Sie, dass vor 200 Jahren der Grundstein für das heutige Fahrrad gelegt wurde? Mit der Erfindung seiner „Laufmaschine“ brachte Karl von Drais im Jahr 1817 den Urtyp des Fahrrades auf den Markt. Weitere 50 Jahre sollten vergehen, bis das Patent für den Pedalantrieb beantragt wurde. Später folgten Kettenantrieb, Schaltung und Bremse.

Heute sind immer mehr Menschen mit einem Pedelec oder E-Bike unterwegs. Obwohl die Idee nicht neu ist! Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1896 kam das erste Modell dieser "Gattung" auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen "Werner" trug. Bi sin die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- bzw. Landbild. Dann wurden sie nach und nach von den Kleinkrafträdern (Moped, Motorroller, etc.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyleräder erleben sie derzeit ihre Renaissance.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu Versicherungsschutz und möglichen Risiken zusammengefasst.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
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01.06.2017

Newsletter Juni 2017 - Gewerbe

Unser neuer Newsletter für Gewerbe-Kunden ist da.
Auch diesmal stellen wir Ihnen wieder wichtige und interessante Informationen für Ihre tägliche Arbeit bereit.
Heute geht es um die Haftung von Gesellschafter-Geschäftsführern und die möglichen Risiken bei Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.
Immer häufiger erreichen uns auch Anfragen zum Einsatz von Drohnen. Kennen Sie die neue Drohnenverordnung, die seit dem 01. April 2017 in Kraft ist?

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
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25.05.2017

6 Versicherungsirrtümer, die ins Geld gehen können

Zahlt die Unfallversicherung in jedem Fall? Warum sollte man seine Haftpflichtpolicen auf den neuesten Stand bringen? Und wer zahlt für Allmählichkeitsschäden?

Sie haben seit vielen Jahren eine Haftpflichtversicherung, eine Kfz Versicherung, eine Unfallversicherung, usw. und sind der Meinung, dass Sie gut abgesichert sind? Weit gefehlt! In den letzten Jahren haben sich die Tarife aufgrund neuer gesetzlicher Änderungen in vielen Sparten verbessert.

Sechs Versicherungsirrtümer die Sie beherzigen sollten. Fragen Sie uns!

Irrtum 1
Doppelt hält besser? Von wegen!
Während die Deutschen manche Bereiche sträflich außer Acht lassen, heißt es in manchen Bereichen eher: Doppelt hält besser. Doch oftmals sind diese Zweit- und Drittpolicen unnötig - wenn eine Hausratversicherung beispielsweise Glasbruch abdeckt, ist eine Glasversicherung überflüssig. „In erster Linie sollten immer existenzgefährdende Risiken mit einer hohen Versicherungssumme abgesichert werden“.

Irrtum 2
Haftpflicht zahlt alles?
Nein, insbesondere bei schleichenden Schäden ist Vorsicht geboten. Gerade bei Allmählichkeitsschäden, die nicht immer gedeckt sind, stellen sich viele Versicherungen quer. Ein Grund noch einmal in die Police zu schauen und diese gegebenenfalls aufzufrischen - denn viele neue Haftpflichtversicherungen schließen Allmählichkeitsschäden ein.

Irrtum 3
Kfz-Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit?
Wer beispielsweise eine rote Ampel überfährt, muss sich nicht wundern, wenn die Versicherung bei den Leistungen kürzt. Mit einer Verzichtklausel im Vertrag kann dies vermieden werden - darin erklärt der Versicherer, dass er auf die Frage nach der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Aber Vorsicht: Aus Drogen- bzw. Alkoholeinfluss resultierende Schäden werden von der Versicherung dennoch nicht bezahlt.

Irrtum 4
Das Kind macht es kaputt, die Haftpflichtversicherung zahlt?
Nicht immer. Denn Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig - das heißt, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, müssen sie auch nicht für die Schäden ihrer jungen Sprösslinge zahlen. Deliktunfähige Kinder können jedoch in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Irrtum 5
Die Unfallversicherung zahlt bei jedem Unfall?
Erst einmal ist es wichtig zu verstehen: Die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen entstehen. Zweitens kommt es auf die Unfalldefinition in den Vertragsbestimmungen an. Sind Unfälle durch Eigenbewegungen, beispielsweise wenn man beim Laufen umknickt, mitversichert? Und wie sieht es bei Bewusstseinsstörungen aus? Auch hier gilt es, alte Verträge auf den neuesten Stand zu bringen

Irrtum 6
Vertrag unterschrieben, Leistung empfangen?
Wer sofort nach Vertragsunterschrift schon Leistungen empfangen möchte, sollte beachten: Manche Policen haben Wartezeiten - erst für Versicherungsfälle nach Ablauf dieser Frist wird von der Versicherung auch gezahlt. Diese Wartezeiten variieren von Vertrag zu Vertrag und können bei bestimmten Zahnzusatzversicherungen bis zu acht Monate betragen.

Um Irrtümer zu vermeiden ist eine solide und zuverlässige Beratung wichtig!

Als Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie unterschiedliche Produkte und stellen Lösungen und Konzepte auf Ihre Ziele und Wünsche ab. Sie erhalten von uns individuelle Angebote und wir optimiert Ihre Verträge systematisch. Zudem erhalten Sie von uns Unterstützung in der Korrespondenz mit dem Anbieter und wir helfen Ihnen bei der Schadenabwicklung.

Rufen Sie uns an - oder vereinbaren Sie einen Termin! Wir freuen uns auf Sie!
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15.05.2017

Warum zu uns? Deshalb sind Sie bei uns in guten Händen

Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen - und dann noch uns?

Das ist schnell erklärt: Entweder sind Sie bei Abschluss und im Schadensfall auf sich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder Sie haben einen Betreuer, der nicht Sie, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt - das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.

Nur bei einem Versicherungsmakler sind Sie der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung.
Nur bei einem Versicherungsmakler stehen Sie und Ihr Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt, behalten immer alle Zügel in der Hand und geben den Takt vor:

Ob es lediglich um die Absicherung eines einzelnen Risikos geht oder um die ganzheitliche Beratung unter Einbeziehung des bestehenden Versicherungsschutzes (auch den Ihrer Angehörigen) - Sie allein bestimmen den Auftragsumfang!
Sie bestimmen, wie wir Ihre Dienstleistungen erbringen sollen. Ob persönlich bei uns im Büro, am Telefon, online oder per Mail - wir sind offen für alle Arten der Kommunikation.
Sie bestimmen, wie intensiv wir Sie beraten. Gerne sprechen wir einmal jährlich Ihr Versicherungspaket durch, ob es Veränderungen bei Ihnen, andere Sichtweisen zur Risikoeinschätzung oder bessere Produkte bzw. Anpassungsbedarf am Markt gibt - aber nur, wenn Sie dies wünschen und bei uns anfordern! Wir halten uns gerne zurück und informieren Sie z. B. nur durch Newsletter oder wenn Sie uns rufen. Wir gehen Ihnen nicht auf dem Wecker - sondern sind Ihr Berater in allen Versicherungsfragen.
Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönlichen Risiken, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Policen. Durch unsere Unabhängigkeit und den Zugriff auf eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen preis-/leistungsstarke Lösungen anbieten zu können.
Bei uns stehen Sie nicht im Regen, wenn der Schadens- und Leistungsfall eintritt. Im Gegenteil - gerade dann profitieren Sie im Besonderen von uns! Wir begleiten die Schadenregulierung von A-Z, wenn Sie es wünschen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch die Leistung erhalten, die Ihnen zusteht - ohne viel Aufwand. Versprochen!
Unsere Leistung ist nicht kostenlos, denn sie ist sehr wertvoll! Da jedoch die Versicherer durch uns als Versicherungsmakler u. a. eigene Vertriebskosten sparen (z. B. gesellschaftseigene Vertreter, Banken, Werbung, Onlinevergleichsportale), ist es branchenüblich, dass die Versicherungsmakler eine sogenannte Maklercourtage erhalten. Ihnen entstehen neben der regelmäßig zu entrichtenden Versicherungsprämie jedoch keine zusätzlichen Kosten für unser umfassendes Dienstleistungsangebot.

Um unseren Kunden maximalen Service bieten zu können, nutzen wir auch die Dienstleistungen der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA eG). Durch das "gemeinsame" Einkaufen der mehr als 2.500 Versicherungsmaklerbetrieben in ganz Deutschland, können wir Ihnen häufig Sonderkonditionen anbieten, die sich vom Markt abheben. Wir beachten bei unserer Produktauswahl auch die Erfahrungen der Kollegen in der Schadens- und Leistungsbearbeitung. Denn weder Sie noch wir wollen bei einem Versicherer abschließen, der nur deshalb günstig sein kann, weil er sich bei der Schadenregulierung knausrig zeigt.

Dank des Weiterbildungsangebots der VEMA eG können wir unser Fachwissen kontinuierlich auf einem aktuellen Stand halten und ggf. auch noch weiter ausbauen. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner in Versicherungsdingen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

Partner bzw. Genosse der VEMA eG können nur Partnerbetriebe werden, die bestimmte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Ein "VEMA-Makler" muss über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und nachweislich wirtschaftlich gesund sein. Auch müssen mehr als eine versicherungsfachlich kompetente Person im Team vorhanden sein, damit Sie als Kunde immer einen versierten Ansprechpartner zur Seite haben, der helfen kann - auch, wenn z. B. der Chef eines Maklerbüros krankheitsbedingt einmal länger ausfallen sollte. Wir erfüllen diese Aufnahmevoraussetzungen für Qualitätsmakler - einer der Gründe, weshalb Sie bei uns in guten Händen sind.

Kontaktieren Sie uns einfach und erleben Sie selbst, weshalb sich unsere vielen zufriedenen Kunden so gut aufgehoben fühlen.
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08.05.2017

Neue Pflegeeinstufungen ab dem 01.01.2017

Es ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Zum 01.01.2017 wurden die alten Pflegestufen "0", 1, 2 und 3 von den neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.
Die Änderungen sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftige. Was ändert sich konkret?
Im Zuge der Pflegereform werden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Ab 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und enthalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Gesetzt wurde auch ein neues Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) eingeführt. Ab 2017 werden Gutachter des MDK oder anderer Prüforganisationen alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen.

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, wird mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem ermittelt. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse. Das neue Punktesystem berücksichtigt zukünftig wesentlich stärker die Alltagskompetenzen, was vor allem in den niedrigeren Pflegegraden ausschlaggebend ist.
Das Thema Pflegebedürftigkeit geht uns alle an. Nicht nur ältere Menschen sind davon betroffen, auch junge Menschen können betroffen sein. Hier sind dann die Absicherungslücken, die entstehen besonders hoch. Auch durch das neue Pflegestärkungsgesetzt können Lücken nicht geschlossen werden und oft droht dann die Verwertung Ihres Hab und Gutes. Sichern Sie Ihr Vermögen rechtzeitig ab und schützen Sie es vor dem Zugriff der Sozialträger.

Übrigens - bei der Pflegeversicherung gilt das Motto: "Kinder haften für Ihre Eltern!"
Weitere Informationen haben wir für Sie in einer Broschüre zusammen gefasst. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Wunsch zur Verfügung.
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