05.01.2018

Was Sie als Unternehmer jetzt für 2018 wissen müssen

Wichtige Änderungen am 2018 für Arbeitgeber - das Betriebsrentenstärkungsgesetz 


Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2018 eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen, die auch für Unternehmer zahlreiche Änderungen bringt. Mit unserem Sondernewsletter "Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt und was es für Sie bedeutet…" informieren wir Sie über die Kernpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) und hier erklären wir kurz, welche Möglichkeiten das neue Sozialpartnermodell ("Nahles-Rente") bietet.


Was hinter der Reform der betrieblichen Altersvorsorge steckt
Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Argument. Nicht ohne Grund ist eine Betriebsrente im Tarifvertrag für Arzthelferinnen bereits seit einigen Jahren implementiert. Trotzdem haben aus Sicht des Gesetzgebers noch zu wenige Arbeitnehmer eine zusätzliche bAV. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Firmen.


Genau dort setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz an. Es besteht aus zwei Teilen:

  • Der Staat verändert die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge, das betrifft auch bestehende Betriebsrenten. Neue Anreize sollen vor allem durch eine Erhöhung des Förderrahmens, durch verpflichtende  Arbeitgeberzuschüsse und durch die Förderung von Geringverdienern geschaffen werden.
  • Neu ist das Sozialpartnermodell ("Nahles-Rente"), das die bAV zukünftig ergänzt. Hier gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese kann im Rahmen eines Tarifvertrags eingeführt werden. Die „Nahles-Rente“ ermöglicht erstmalig eine reine Beitragszusage, d.h. der Arbeitgeber haftet nicht mehr für spätere Leistungen. Dafür muss der Unternehmer künftig seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Betriebsrente gewähren.


Eine Zusammenfassung im Newsletter können Sie sich downloaden und ausdrucken. Bei Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen oder wie Sie diese in Ihrem Unternehmen am besten umsetzten können, rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.









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