VORSORGEVOLLMACHTEN

Der wissenschaftliche und technische Fortschritt ermöglicht es, dass das Leben heute durch medizinische Maßnahmen erheblich verlängert werden kann. Aber wollen Sie das unter allen Umständen wirklich? Kritische Situationen kennen Sie aus Ihrer täglichen Arbeit.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Betreuungsrecht wurden die Rechte und Pflichten von Patienten und Behandlern geregelt. Mit einer entsprechenden Patientenverfügung und den dazugehörenden Vollmachten (Betreuungs- und Vorsorgevollmacht) können Sie Ihre Angelegenheiten im Vorfeld selbst bestimmen und regeln. Dadurch können Sie verhindern, dass andere Menschen, seien es Verwandte, Freunde, Ärzte oder Amtspersonen diese Entscheidungen für Sie treffen.

Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit die Menschen, die Sie im gesundheitlichen Krisenfall versorgen, wissen was sie zu tun oder zu unterlassen haben. Gerne unterstützen wir Sie hier mit kompetenter Beratung und weitergehenden Informationen.