08.05.2017

Neue Pflegeeinstufungen ab dem 01.01.2017

Es ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Zum 01.01.2017 wurden die alten Pflegestufen "0", 1, 2 und 3 von den neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.
Die Änderungen sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftige. Was ändert sich konkret?
Im Zuge der Pflegereform werden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Ab 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und enthalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Gesetzt wurde auch ein neues Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) eingeführt. Ab 2017 werden Gutachter des MDK oder anderer Prüforganisationen alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen.

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, wird mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem ermittelt. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse. Das neue Punktesystem berücksichtigt zukünftig wesentlich stärker die Alltagskompetenzen, was vor allem in den niedrigeren Pflegegraden ausschlaggebend ist.
Das Thema Pflegebedürftigkeit geht uns alle an. Nicht nur ältere Menschen sind davon betroffen, auch junge Menschen können betroffen sein. Hier sind dann die Absicherungslücken, die entstehen besonders hoch. Auch durch das neue Pflegestärkungsgesetzt können Lücken nicht geschlossen werden und oft droht dann die Verwertung Ihres Hab und Gutes. Sichern Sie Ihr Vermögen rechtzeitig ab und schützen Sie es vor dem Zugriff der Sozialträger.

Übrigens - bei der Pflegeversicherung gilt das Motto: "Kinder haften für Ihre Eltern!"
Weitere Informationen haben wir für Sie in einer Broschüre zusammen gefasst. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Wunsch zur Verfügung.




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