PRAXISVERTRÄGE

Gerade wenn es um die rechtliche Ausgestaltung bei einer Praxisübernahme oder einer -abgabe, der Gründung einer neuen Kooperation, etc. geht, ist das Hinzuziehen eines Fachanwaltes oft unerlässlich.

Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind je nach den Bedürfnissen und Vorstellungen der Parteien extrem vielfältig. Jeder Vertrag über eine berufliche Zusammenarbeit enthält essentielle Vereinbarungen, die nur für Experten in ihrer Auswirkung überschaubar sind. Unwirksame Klauseln oder nicht durchsetzbare Ansprüche können schnell Ihre gesamte Existenz gefährden.

Deshalb besprechen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorstellungen und unterstützen Sie hier bei der Zusammenarbeit mit den Anwälten - damit Sie „Recht“ verstehen.