25.05.2017

6 Versicherungsirrtümer, die ins Geld gehen können

Zahlt die Unfallversicherung in jedem Fall? Warum sollte man seine Haftpflichtpolicen auf den neuesten Stand bringen? Und wer zahlt für Allmählichkeitsschäden?

Sie haben seit vielen Jahren eine Haftpflichtversicherung, eine Kfz Versicherung, eine Unfallversicherung, usw. und sind der Meinung, dass Sie gut abgesichert sind? Weit gefehlt! In den letzten Jahren haben sich die Tarife aufgrund neuer gesetzlicher Änderungen in vielen Sparten verbessert.

Sechs Versicherungsirrtümer die Sie beherzigen sollten. Fragen Sie uns!

Irrtum 1
Doppelt hält besser? Von wegen!
Während die Deutschen manche Bereiche sträflich außer Acht lassen, heißt es in manchen Bereichen eher: Doppelt hält besser. Doch oftmals sind diese Zweit- und Drittpolicen unnötig - wenn eine Hausratversicherung beispielsweise Glasbruch abdeckt, ist eine Glasversicherung überflüssig. „In erster Linie sollten immer existenzgefährdende Risiken mit einer hohen Versicherungssumme abgesichert werden“.

Irrtum 2
Haftpflicht zahlt alles?
Nein, insbesondere bei schleichenden Schäden ist Vorsicht geboten. Gerade bei Allmählichkeitsschäden, die nicht immer gedeckt sind, stellen sich viele Versicherungen quer. Ein Grund noch einmal in die Police zu schauen und diese gegebenenfalls aufzufrischen - denn viele neue Haftpflichtversicherungen schließen Allmählichkeitsschäden ein.

Irrtum 3
Kfz-Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit?
Wer beispielsweise eine rote Ampel überfährt, muss sich nicht wundern, wenn die Versicherung bei den Leistungen kürzt. Mit einer Verzichtklausel im Vertrag kann dies vermieden werden - darin erklärt der Versicherer, dass er auf die Frage nach der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Aber Vorsicht: Aus Drogen- bzw. Alkoholeinfluss resultierende Schäden werden von der Versicherung dennoch nicht bezahlt.

Irrtum 4
Das Kind macht es kaputt, die Haftpflichtversicherung zahlt?
Nicht immer. Denn Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig - das heißt, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, müssen sie auch nicht für die Schäden ihrer jungen Sprösslinge zahlen. Deliktunfähige Kinder können jedoch in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Irrtum 5
Die Unfallversicherung zahlt bei jedem Unfall?
Erst einmal ist es wichtig zu verstehen: Die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen entstehen. Zweitens kommt es auf die Unfalldefinition in den Vertragsbestimmungen an. Sind Unfälle durch Eigenbewegungen, beispielsweise wenn man beim Laufen umknickt, mitversichert? Und wie sieht es bei Bewusstseinsstörungen aus? Auch hier gilt es, alte Verträge auf den neuesten Stand zu bringen

Irrtum 6
Vertrag unterschrieben, Leistung empfangen?
Wer sofort nach Vertragsunterschrift schon Leistungen empfangen möchte, sollte beachten: Manche Policen haben Wartezeiten - erst für Versicherungsfälle nach Ablauf dieser Frist wird von der Versicherung auch gezahlt. Diese Wartezeiten variieren von Vertrag zu Vertrag und können bei bestimmten Zahnzusatzversicherungen bis zu acht Monate betragen.

Um Irrtümer zu vermeiden ist eine solide und zuverlässige Beratung wichtig!

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