ARBEITSKRAFTABSICHERUNG

Krankenversicherung


Damit eine Krankheit nicht zu einem finanziellen Risiko wird, ist die Krankenversicherung in Deutschland seit 2009 eine Pflichtversicherung. Eine Absicherung erfolgt entweder über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Private Krankenversicherung (PKV). Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt.

Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen GKV sind Personen, die hauptberuflich selbstständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten.
Dieser Personenkreis muss sich entweder freiwillig in einer GKV oder PKV absichern.

Ein wichtiger Baustein der Krankenversicherung ist auch das Krankentagegeld. Auch für gesetzlich versicherte Selbstständige oder Freiberufler und Angestellte mit hohem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist diese Absicherung sehr wichtig. Besonders gesetzlich Versicherte vergessen diesen Zusatz oft, was zu großen Einkommenslücken führen kann.

Achtung: dieser Zusatz ist nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaustagegeld, das in den meisten Fällen überflüssig ist.

Besonders bei der Krankenversicherung gilt: eine gute Beratung ist sinnvoll um mögliche Lücken der GKV zu schließen, um die gewünschten Leistungen in der PKV abzusichern oder um eine Entscheidung für oder gegen ein System treffen zu können. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ein Wort zur privaten Krankenversicherung:
Auf vielen Internetseiten wird immer häufiger die Vermittlung "der besten privaten Krankenversicherung (PKV)" aus einer Vielzahl von Gesellschaften und Tarifen versprochen.
Doch an welchem Kriterium soll die angeblich beste private Krankenversicherung (PKV) fest gemacht werden?

  • am zu zahlenden Beitrag?

  • an der Leistung (gemäß den Versicherungsbedingungen oder der tatsächlichen Regulierungspraxis)?
    am Preis-Leistungs-Verhältnis?

  • an einer vergangenheitsorientierten Beitragsstabilität?

  • an der Höhe der Beitragsrückerstattung (BRE)?

  • an der Anzahl der Tarifwerke des PKV-Versicherers?

  • an der Größe des Unternehmens?

  • an der Anzahl der versicherten Personen?

  • an der Rechtsform des Unternehmens - Aktiengesellschaft (AG) oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)?

  • an einer möglichst geringen BaFin-Beschwerdequote?


Unserer Meinung nach gibt es nicht "die beste PKV", sondern die jeweilige private Krankenversicherung ist immer so individuell wie die Menschen selbst und ihre Wünsche nach einer bestmöglichen umfangreichen Absicherung.

Bei uns werden Sie über die wesentlichen Unterschiede der GKV und PKV vor einem Vertragsabschluss aufgeklärt!


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Berufsunfähigkeitsabsicherung



Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird noch immer von vielen unterschätzt!



Zwischenzeitlich belegen Statistiken, dass jeder 5. Arbeitnehmer berufsunfähig wird. Dabei sind ca. 10% jünger als 40 Jahre!

Seit den gesetzlichen Neuregelungen ab dem 01.01.2001 gilt für alle nach dem 02.01.1961 Geborenen, dass sie sich über eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) absichern sollten. Für diese Berufsgruppe gilt die gesetzliche Regelung, dass eine Leistung nur noch bei Erwerbsminderung gezahlt wird.

Zudem ist zu beachten, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur dann vorliegt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung entrichtet wurden und die allgemeinen Wartezeiten erfüllt sind.

In der Ärzteversorgung verhält es sich schon immer ähnlich. Eine Leistung erhalten Sie hier nur, wenn Sie tatsächlich Erwerbsunfähig sind. Können Sie Ihren Beruf noch mind. 3 Stunden täglich ausüben, erhalten Sie keine Leistung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor der finanziellen Notlage, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf gezahlt. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar teilweise eine lebenslange Rentenleistung vor. Häufig wird die volle, vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gewährt.


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Schwere Krankheiten Vorsorge





Neben der Berufsunfähigkeitsabsicherung gibt es noch die Möglichkeit, sich gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall abzusichern. Bei vielen Gesellschaften sind weit über 40 verschiedene Krankheiten versichert. Theoretisch kann so ein Schicksalsschlag jeden treffen. Wie kann man sich aber gegen deren finanzielle Folgen schützen?
Die Schwere Krankheiten Vorsorge bietet schnelle und unbürokratische Hilfe für den Fall der Fälle. In der Regel zahlt diese einen einmaligen Betrag aus, so dass der mögliche finanzielle Engpass (durch Verdienstausfall, nötige Umbau- oder Rehamaßnahmen) erst einmal überbrückt werden kann.

Die schwere Krankheiten Vorsorge, oder die sog. „Dread-Disease“ Absicherung ist keine Alternative zur BU Absicherung, vielmehr sollte sie als Ergänzung verstanden werden. Denn eine schwere Krankheit, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall führt oft nicht zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Diese Lücke kann mit einer Schwere-Krankheiten-Versicherung geschlossen werden.

Und wenn Ihr Gesundheitszustand eine BU Absicherung oder eine Dread-Disease Absicherung nicht zulässt, kann eventuell eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, eine Grundfähigkeitsabsicherung oder eine Unfallversicherung zumindest den Worst-Case-Fall absichern. Fragen Sie uns nach den Alternativen!


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Pflegeergänzung


Die Menschen erreichen, auch Dank dem medizinischen Fortschritt, ein immer höheres Lebensalter. Nicht immer ist es möglich, den Alltag bis zum Lebensende allein zu bestreiten. Um vor hohen finanziellen Belastungen im Alter geschützt zu sein und um die gewünschte Pflege finanzieren zu können ist es ratsam, eine Pflegeergänzungsversicherung abzuschließen. Solche Versicherungen eignen sich nicht nur um die Pflegelücke zu schließen, sondern auch um das vorhandene Vermögen zu schützen und zu erhalten.

Mittlerweile gibt es verschiedene Arten der Pflegeergänzungsversicherung.

  • Die Pflegekostenversicherung, die ausschließlich die Kosten der Pflege übernimmt.

  • Die Pflegetagegeldversicherung, bei der ein fest vereinbarter Tagegeldsatz je nach Einstufung in die Pflegestufe, ausgezahlt wird. Diese Form der Absicherung ist wesentlich flexibler, denn der Geldbetrag kann je nach Bedarf eingesetzt werden.

  • Die Pflegerentenversicherung, bei der eine monatliche Pflegerente im Pflegefall ausgezahlt wird, die ebenfalls individuell eingesetzt werden kann.



Die Beiträge orientieren sich unter Anderem am Eintrittsalter, weshalb Sie Geld sparen können, wenn Sie frühzeitig vorsorgen.

Neu ist seit dem 01.01.2013 die Pflege-Bahr: die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung
Der Staat zahlt Ihnen für eine private Pflege-Zusatzversicherung einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr (mtl. 5 Euro), wenn der Vertrag vorgeschriebene Mindestkriterien erfüllt. Welche dies sind und ob Sie damit eine vorhandene Lücke schließen können, kann nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.


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Unfallversicherung


Wann ist eine Unfallversicherung sinnvoll? Dann, wenn anderweitig kein gesetzlicher oder ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist. Kinder und Hausfrauen/Hausmänner sind hier oftmals nur sehr unzureichend abgesichert. Allerdings kursieren am Markt tausende von Tarifvarianten – nicht alle sind auch sinnvoll oder oft einfach nur zu teuer.

Bei der Vielzahl der abzusichernden Möglichkeiten, z.B. unterschiedliche Progressionen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistungen, usw. ist es oft schwer das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden. Bei Kindern sollte vor allem darauf geachtet werden, dass auch bestimmte Verletzungen (z.B. Vergiftungen, Insektenstiche), Kosten für einen Schulausfall, oder Reha-Maßnahmen, u.Ä. im Leistungsumfang enthalten sind.

Gerade in diesem Bereich gehen die Leistungen und die Beiträge oft weit auseinander, eine genaue Analyse des wirklichen Bedarfs ist in diesem Bereich deshalb besonders wichtig. Fragen Sie uns nach dem passenden Konzept.


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Auslandsreisekrankenversicherung


Notwendiger Ferienschutz.

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung können sich insbesondere gesetzlich Versicherte
für hohe Behandlungskosten im Ausland schützen. Auch im europäischen Ausland werden Sie oft als Privatpatient behandelt, was zur Folge hat, dass nicht alle oder keine Kosten von der GKV übernommen werden. Auch bei PKV Versicherten gibt es oftmals Lücken im Versicherungs-schutz wenn Sie im Ausland behandelt werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten und i. d. R. auch die Kosten für einen notwendigen Rücktransport. Achten Sie darauf, dass auch Bergungskosten und Überführungskosten in dem Tarif abgesichert sind.

Auslandsreisekrankenversicherungen sind auch sinnvoll, wenn Ihr Kind als AuPair, als Aus- tauschschüler/-student oder im Rahmen von „Work and Travel“ ins Ausland geht. Individuelle Lösungen gibt es so viele wie individuelle Möglichkeiten.

[b]Nicht alle Gesellschaften bieten aber sehr gute Tarife mit einem umfassenden Leistungsspektrum an. Gerne zeigen wir Ihnen die Alternativen.[b]