28.12.2017

Investmentsteuerreform - das sollten Sie ab 2018 wissen

Ab dem 01. Januar 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. dadurch werden inländische und ausländische Fonds sowie ETFs künftig nach dem gleichen Schema besteuert. 

Was bedeutet das konkret für Sie als Anleger?
Mit Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes gelten alle Fondsbestände zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft. Hierbei fällt keine Steuerbelastung an. Die bis zum 31. Dezember 2017 steuerlich relevanten Daten werden erst beim tatsächlichen Verkauf berücksichtigt. 




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