WAS IST EIN MAKLER?

Der Begriff des Maklers stammt aus dem Niederdeutschen (früher Mäkler, maken im Sinne von machen). Er ist Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Versicherungsmakler müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach §34d Abs. 2 Nr. 4 GewO bei der IHK ihre Qualifikation durch eine entsprechende Sachkundeprüfung nachweisen.

Welche Vorteile haben Sie, durch die Beratung eines Maklers?

Der Makler ist im Gegensatz zu Versicherungsvertretern, oder Mehrfachagenten an kein Versicherungs-unternehmen gebunden. Er steht somit im Verhältnis zum Versicherungs-unternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer. Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Mandanten gegenüber. Er erhält von diesem einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag und bewertet in dessen Auftrag den Markt nach den Anforderungskriterien des Versicherungsnehmers. Dabei stützt er seinen Rat grundsätzlich auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung, den er in einer entsprechenden Expertise dem Mandanten erläutert.

Der Umfang der Maklerpflichten betrifft nicht nur die Ermittlung des benötigten Versicherungsschutz und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben.

Neue gesetzliche Regelung für die Beratung von Kapitalanlagen -
darauf sollten Sie achten:


Seit dem 01.01.2013 muss Ihr Berater für eine Anlageberatung und -vermittlung eine entsprechende Erlaubnis nachweisen. Damit möchte der Gesetzgeber den sensiblen Bereich der Anlageberatung in den Händen von Profis wissen. Der Anlegerschutz sollte durch eine schärfere Regulierung von sog. Graumarktprodukten gestärkt werden die Anforderungen an
den Vertrieb von Finanzanlagen erhöht werden.

Wir freuen uns, dass wir diese Qualifikation (Sachkunde) nachweisen können und von der IHK die Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 bis 3 GewO bekommen haben. Unsere Beratung bezieht somit alle rechtlich zulässigen Finanzanlageprodukte in die passende Asset-Strategie mit ein. So können Sie sicher sein, dass Sie von uns in Vermögensfragen eine hoch qualifizierte Beratung, Auswertung und Empfehlung entsprechend Ihrem Anforderungsprofil bekommen.