STIFTUNGEN

Im deutschen Stiftungsrecht gibt es viele verschiedene Stiftungsarten. Eine interessante Form um die Vermögensnachfolge und/oder die Unternehmensnachfolge steuerlich und erbschaftsrechtlich attraktiv zu gestalten, ist die Familienstiftung.

Doch gleich, welche Art von Stiftung Sie gründen möchten und ob Sie eine Privatperson sind oder ein Verband, ein Unternehmen oder die öffentliche Hand vertreten: wir nehmen uns die Zeit, um mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Ziele und Wünsche und alle sonstigen Umstände, die Sie zur Gründung einer Stiftung veranlassen, ein Gründungskonzept zu erarbeiten.